(030) 383 77 926

NACHLASS

ANWÄLTE

Starke Partner bei Nachlassabwicklung

Voegele Rechtsanwälte Berlin

Die Kanzlei VOEGELE RECHTSANWÄLTE wurde im Jahr 1980 gegründet. Wir sind auf wenige besondere Rechtsgebiete spezialisiert und sowohl national als auch international ausgerichtet.

Der Kanzleisitz befindet sich in Berlin. Seit 2012 haben wir einen weiteren Kanzleisitz in Vaduz (Fürstentum Liechtenstein).

Alle Anwälte der Kanzlei sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Wir sind als Anwälte unabhängig, hochqualifiziert, international erfahren und bestens vernetzt. Als Treuhänder können sich unsere Mandanten auf unsere Zuverlässigkeit, Diskretion und Loyalität verlassen.

Wir sind auf folgende Nationale und Internationale Rechtsgebiete und Dienstleistungen fokussiert:

Erbschaftsverwaltung und Nachlassabwicklung Testamentsvollstreckung in Berlin Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich Italien Frankreich

detaillierte online Informationen unserer Anwälte hierzu finden Sie unter:

Deutsches Erbrecht, Schenkungsrecht und Stiftungsrecht

detaillierte online Informationen unserer Anwälte hierzu finden Sie unter:

Liechtenstein Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht, Trustrecht, Vermögensschutzrecht

detaillierte online Informationen unserer Anwälte hierzu finden Sie unter:

Mandanten | Referenzen

Wir wünschen uns Mandanten, mit denen wir auf Augenhöhe, vertrauensvoll und proaktiv zusammenarbeiten können.

Bei Erbschaftsverwaltung und Nachlassabwicklung abreiten wir für

  • Alleinerben
  • Erbengemeinschaften
  • Gerichte
  • Gemeinnützige Organisationen

Voegele Rechtsanwälte Berlin | Vaduz in den Medien:

Wir schätzen Ihre Meinung und würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Erfahrungen mit unserer Kanzlei ein Feedback geben.

Auch Verbessrungsvorschläge zu unseren Leistungen und Webseiten nehmen wir gerne entgegen.

Honorare | Vergütungsmodelle

Grundsätzlich legen wir das Vergütungsmodell mit Ihnen gemeinsam fest vor einer Mandatierung.

Die Höhe der Honorare richtet sich nach der Qualifizierung des Beraters und der Komplexität des Mandats und der erforderlichen Spezialkenntnis. Unsere Honorare sind fair und transparent.

In der Regel schlagen wir folgendes Prozedere vor:

  1. Der Erstkontakt mit unseren Experten ist kostenfrei und unverbindlich. Er dient der Orientierung und Ersteinschätzung.
  2. Die Erstberatung (45 Minuten) erfolgt zum Festpreis ab 250 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.
    Die Erstberatung erfolgt an einem unserer Kanzleistandorte in Berlin oder Vaduz oder telefonisch.
    Auf Wunsch fertigen wir auch ein fachjuristisches Kurzgutachten zum Festpreis in Höhe von 850 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. an.
    In der Erstberatung wird der Sachverhalt weitmöglichst geklärt und mögliche juristische Folgerungen erörtert. Sie wissen danach, welche Risiken und Chancen ihr Anliegen hat.
  3. Nach der Mandatierung rechnen wir grundsätzlich auf Zeithonorarbasis ab mit Stundensätzen ab 290 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt (Abrechnung im 6-Minutentakt). In internationalen Angelegenheiten und bei Vermögensschutzberatungen können die Stundensätze höher ausfallen je nach Komplexität des Falls und der Qualifizierung und Erfahrung des Beraters.
    Als Mindesthonorar gelten jeweils die Gebühren nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der deutschen Steuerberatungsvergütungsverordnung (StbVV). Die Mindestvergütung greift nur in Fällen, in denen sie über dem tatsächlichen Zeithonorar liegt.
  4. Pauschalhonorare bieten wir an bei erbrechtlichen Vertragsgestaltungen, bei Nachlassabwicklungen und Erbschaftsverwaltung. In der Regel liegt das Pauschalhonorar bei Nachlassabwicklung im Bereich von 1,5% bis 7% des Bruttonachlasswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  5. Erfolgshonorare vereinbaren wir in dazu geeigneten Fällen
  6. Bedürftige und gemeinnützige Organisationen beraten wir ohne Honorar.

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