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Wie viel Erbschaftssteuer müssen Sie zahlen | Fälligkeit

Jeder Erbe ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt den steuerpflichtigen Erwerb seines Erbanteils innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Erbfalls mitzuteilen und eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Die Steuerhöhe hängt ab vom Verwandtschaftsverhältnis, der Erbschaftshöhe, den Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen.

Wenn Sie Erbe werden, stellt sich oft die Frage, wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen. Grundsätzlich müssen Erben erst dann Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Wert des Erbes den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, dem Wert des geerbten Vermögens und den geltenden Freibeträgen.

Der Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei je 400.000 Euro. Enge Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Enkelkinder haben ebenfalls Freibeträge, die jedoch deutlich niedriger sind. Sind Sie weiter entfernt mit dem Erblasser verwandt oder wenn Sie keine verwandtschaftlichen Beziehungen haben, fallen die Freibeträge noch geringer aus. Sie können bei nur 20.000 Euro liegen. Die Freibeträge werden vom gesamten Wert des geerbten Vermögens abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird.

Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsverhältnis. Er beginnt bei 7 % und kann bis zu 50 % betragen. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto niedriger ist der Steuersatz. Ehegatten und Kinder zahlen in der Regel weniger Erbschaftssteuer als entferntere Verwandte oder Freunde.

Es gibt bestimmte Vermögenswerte, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt übertragen werden können. Ein Beispiel ist das Familienheim. Wenn der Erbe in der Immobilie weiterhin selbst wohnt, kann die Steuerbefreiung greifen. Auch für Unternehmen gibt es in bestimmten Fällen Steuervergünstigungen, wenn die Firma weiterhin fortgeführt wird.

Erben sind verpflichtet, den Erbfall dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls zu melden. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für Vermächtnisse. Das Finanzamt prüft dann den Wert des Erbes und berechnet die zu zahlende Steuer. Der Steuerbescheid wird in der Regel innerhalb von einigen Monaten nach der Meldung erlassen. Die Erbschaftssteuer muss dann innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bescheids bezahlt werden.

Wir helfen Ihnen, die Erbschaftssteuer zu minimieren, alle Freibeträge und sonstige Befreiungen zu berücksichtigen und erstellen Ihre Erbschaftssteuererklärung.

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