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Erbunwürdigkeit | Erbschleicher | Maßnahmen

Erbunwürdigkeit liegt vor, wenn jemand den Erblasser durch Täuschung, Drohung oder Gewalt daran hinderte, ein Testament zu erstellen oder zu ändern. Ein erbunwürdiger Erbe wird vom Erbrecht ausgeschlossen und erhält auch keinen Pflichtteil. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Erbunwürdigkeit ist oft mit Erbschleicherei verbunden.

Erbunwürdig ist:

  • wer den Erblasser in einen Zustand versetzt hat, der ihn daran hinderte, eine letztwillige Verfügung zu errichten
  • wer den Erblasser daran gehindert hat, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten oder aufzuheben (Gewalt, Täuschung, Drohung)
  • wer umgekehrt den Erblasser durch Täuschung oder Drohung dazu gebracht hat, ein Testament oder Erbvertrag zu errichten
  • wer ein Testament oder einen Erbvertrag des Erblassers gefälscht oder verfälscht oder vernichtet hat.

Der erbunwürdige Erbe kann vom Erbrecht ausgeschlossen werden, gleichgültig, ob er durch Testament oder Erbvertrag zum Erben bestimmt wurde oder durch die gesetzliche Erbfolge. Wer erbunwürdig ist, bekommt vom Nachlass nichts – auch keinen Pflichtteil. Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, sondern muss nach dem Erbfall durch Anfechtung (Klage) geltend gemacht werden. Klageberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen zustattenkommt. Klagefrist: innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Anfechtungsgründe. Bei erfolgreicher Anfechtung fällt die Erbschaft an denjenigen, der durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge als nächster berufen wäre.

Dieselben Grundsätze gelten für Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. In der Praxis ist Erbunwürdigkeit oft die Konsequenz von Erbschleicherei.

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.

Wenn Sie den Verdacht auf Erbschleicherei haben oder den Verdacht, dass jemand unrechtmäßig versucht, sich einen Teil des Erbes zu verschaffen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen, die Situation zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche zu schützen.

Sie können uns unverbindlich anrufen: (030) 383 77 926
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