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Starke Partner bei Nachlassabwicklung

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Aufgaben des Nachlassverwalters/Nachlassabwicklers

Die Nachlassabwicklung umfasst das Sichern, Bewerten und Verwerten des Nachlasses. Ein Nachlassverwalter übernimmt die Verwaltung, klärt rechtliche und finanzielle Fragen, beantragt den Erbschein und prüft Verträge. Zudem werden Verbindlichkeiten erfasst und ausgeglichen und Vermögenswerte wie Immobilien verwertet. Die Erben können eine Nachlassabwicklung selbst durchführen oder eine Nachlassverwaltung gerichtlich anordnen lassen. Eine effiziente Nachlassverwaltung spart den Erben Zeit und Stress.

Mit einem Erbfall kommen auf die Erben eine Vielzahl von Aufgaben zu, die sie erledigen müssen, um den Nachlass abzuwickeln. Dieser Prozess umfasst die Verwaltung und Auflösung des Nachlasses sowie die Klärung und Abwicklung von rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Oftmals sind Erben mit den administrativen Herausforderungen überfordert, insbesondere, wenn sie keine Erfahrung haben. Auch kann sich eine Nachlassabwicklung durch die Erben als schwierig erweisen, wenn der Erblasser und die Erben in verschiedenen Ländern lebten.

Ein Nachlassverwalter übernimmt die Organisation und Durchführung der Nachlassabwicklung im Auftrag der Erben oder als gesetzlich bestellter Nachlassverwalter. Zunächst wird der Nachlass gesichert und es werden alle sofortigen Maßnahmen getroffen. Der Erbschein wird zeitnah beantragt, um die Erbberechtigung nachweisen zu können.

Anschließend erfasst und bewertet der Nachlassverwalter alle Vermögenswerte, einschließlich Immobilien (Nachlassverzeichnis).

Teil der Nachlassabwicklung ist es auch, Nachlassgegenstände die sich bei Dritten befinden, herauszuverlangen. Verträge mit Banken oder Versicherungen werden ebenfalls geprüft und eventuell gekündigt.

Die Abwicklung umfasst darüber hinaus die Klärung aller bestehenden Verbindlichkeiten (Schulden) des Erblassers. Schließlich erfolgt die Verwertung von Immobilien und Vermögenswerten, um den Nachlass aufzulösen und gerecht zu verteilen. Teil der Nachlassabwicklung ist es auch, eventuelle Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu klären und auszukehren.

Abschließend berät der Nachlassverwalter die Erben bei der Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen und hilft den Erben bei allen erbschaftssteuerrechtlichen Fragen.

Ein erfahrener Nachlassverwalter stellt sicher, dass der gesamte Prozess effizient und nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird, wodurch den Erben viel Zeit, Stress und Unsicherheit erspart bleibt.

Als Nachlassverwalter/Nachlassabwickler treffen wir für Sie alle notwendigen Maßnahmen im Erbfall und übernehmen die anfallende Behördenkorrespondenz. Wir erfassen und sichern den vollständigen Nachlass und sorgen in Absprache mit Ihnen für eine optimale Verwertung.

Sie können uns unverbindlich anrufen: (030) 383 77 926
oder Sie schreiben uns eine E-Mail: kontakt@nachlass-anwaelte.de
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