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Wer ist Erbe | Was und wie wird geerbt

Erbe wird man durch Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und der Ehegatte des Verstorbenen. Der gesamte Nachlass einschließlich Aktiva und Schulden wird vererbt. Miterben sind zu einem Bruchteil beteiligt. Ein Vermächtnis gewährt keinen Erbenstatus, sondern nur einen Anspruch auf einen bestimmten Nachlassgegenstand.

Erbe ist, wer beim Tod einer Person durch Testament oder Erbvertrag oder kraft Gesetzes Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen wird.

Wer weder ein Testament noch einen Erbvertrag errichtet hat, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Gesetzliche Erben sind die Kinder und Enkel des Erblassers, seine Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers, seine Nichten und Neffen) und der Ehegatte des Erblassers. Nähere Verwandte schließen entferntere aus.

Vererbt werden nicht einzelne Gegenstände, sondern immer der ganze Nachlass mit allen Aktiven und allen Schulden. Jeder Miterbe ist zu einem Bruchteil am gesamten Nachlass beteiligt und erlangt das Alleineigentum an bestimmten Gegenständen erst im Wege der Erbauseinandersetzung des Nachlasses, soweit der Erblasser nichts Anderes in einer Teilungsanordnung im Testament festgelegt hat.

Durch ein Vermächtnis wird man nicht automatisch Erbe oder Eigentümer eines Nachlassgegenstandes. Der Vermächtnisnehmer hat nur einen Anspruch gegen die Erben auf Überlassung des Gegenstandes.

Wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich Erbe geworden sind, und stellen fest, mit wem zusammen Sie das Erbe antreten. Zudem klären wir, zu welchem Anteil oder Bruchteil Sie am Erbe beteiligt sind, damit Sie genau wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Sie können uns unverbindlich anrufen: (030) 383 77 926
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